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Nicht Zurückhalten einer Start- bzw. Landefreigabe

Einführung

Eine Start- bzw. Landefreigabe kann unter gewissen Umständen auch dann schon erteilt werden, wenn die Piste noch nicht frei ist. Es muss jedoch ausreichend Gewissheit darüber bestehen, dass die Piste frei sein wird, sobald der Inbound die Pistenschwelle überfliegt oder der Outbound den Startlauf beginnt.

Dieses Verfahren kann die Frequenzbelastung reduzieren und die Effizienz auf der Frequenz vorallem bei hohem Verkehrsaufkommen erhöhen. Eine Anwendung dieses Verfahrens setzt allerdings ein hohes Maß an Kenntnis und Erfahrung voraus.

Die Krux an der Sache ist die Vorgabe, dass "ausreichenden Gewissheit" bestehen muss, dass die Piste frei sein muss, sobald die Start- oder Landefreigabe ihre Wirkung entfacht. Der Ausdruck "ausreichende Gewisseheit" bietet natürlich einen großen Interpretaionsspielraum. Empfehlenswert ist es im Sinne der Sicherheit, die in der Flugsicherheit trotz allem an oberster Stelle steht, für das eigene Mindset das Wort "ausreichend" möglichst zu Streichen und das Verfahren nur anzuwenden, wenn "Sicherheit" besteht, dass die entsprechenden Bedingungen zum nötigen Zeitpunkt erfüllt sind.

Startfreigabe

Die Startfreigabe muss nicht zurückgehalten werden, bis die vorgeschriebene Staffelung hergestellt ist Situation (A). Dabei muss jedoch ausreichend Gewissheit bestehen, dass die erforderliche Pistenstaffelung zum Zeitpunkt bestehen wird, an dem das folgende Luftfahrzeug seinen Startlauf beginnt Situation (B).

Dieses Verfahren kann auch unter reduzierter Pistenstaffelung (RRS) angewendet werden. Wirbelschleppen- und/oder Radarstaffelung müssen trotzdem eingehalten werden, wenn es erforderlich ist.

ATD_nichtzurückhalten Start V2.png

Landefreigabe

Die Landefreigabe muss nicht zurückgehalten werden, bis die vorgeschriebene Staffelung hergestellt ist Situation (A). Dabei muss jedoch ausreichend Gewissheit bestehen, dass das vorrausfliegende Luftfahrzeug die Piste zum Zeitpunkt verlassen haben muss, an dem das folgende Luftfahrzeug die Pistenschwelle überfliegt Situation (B). Ein Luftfahrzeug darf nicht zur Landung freigegeben werden, bevor nicht das vorher landendes Luftfahrzeug die Pistenschwelle überflogen hat.

Dieses Verfahren kann auch unter reduzierter Pistenstaffelung (RRS) angewendet werden. Wirbelschleppen- und/oder Radarstaffelung müssen trotzdem eingehalten werden, wenn es erforderlich ist.

ATD_NichtZurückhalteneinerFreigabeLandevorgang.png

Phraseologie

Beispiele für Verkehrsinformationen für gelandeten Verkehr, über dahinter landenen Verkehr:

StationPhraseologie
ATCCFG987, traffic Airbus A320 on 2 miles final, landing behind you.
ATCCFG987, vacate at the end, traffic B738 on short final, landing behind you.

Beispiele für Verkehrsinformation für nachfliegenden Verkehr zur Landung, über gelandeten oder startenden Verkehr auf der gleichen Piste:

StationPhraseologie
ATCDLH123, preceding traffic just about to vacate, wind 160 degrees 8 knots, runway 23L cleared to land.
ATCDLH123, preceding traffic passing half runway, will vacate soon, wind 160 degrees at 14 knots, runway 23L cleared to land.
ATCDLH123, preceding traffic vacating at the end, wind 160 degrees 8 knots, runway 23L cleared to land.
ATCDLH123, traffic in the landing roll to vacate via L7, wind 160 degrees 8 knots, runway 23L cleared to land.
ATCDLH123, traffic C172 in the low-approach, wind 160 degrees 8 knots, runway 23L cleared to land.
ATCDLH123, traffic landing A319 passing L5, wind 160 degrees 8 knots, runway 23L cleared to land.
ATCDLH123, preceding traffic just landing, wind 160 degrees 8 knots, runway 23L cleared to land.

Beispiele für Verkehrsinformation für startenden Verkehr, über vorher gestartenden Verkehr auf der gleichen Piste:

StationPhraseologie
ATCDLH123, Traffic B737 just airborne on DODEN SID, wind 320 degrees 10 knots, runway 23L cleared for take-off.
ATCDLH123, Traffic BE200 airborne proceding on runway heading, wind 160 degrees 5 knots, runway 23L cleared for take-off.