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Nicht Zurückhalten einer Start- bzw. Landefreigabe

Einführung

Eine Start- bzw. Landefreigabe kann unter gewissen Umständen auch dann schon erteilt werden, wenn die Piste noch nicht frei ist. Es muss jedoch ausreichend Gewissheit darüber bestehen, dass die Piste frei sein wird, sobald der Inbound die Pistenschwelle überfliegt oder der Outbound den Startlauf beginnt.

Dieses Verfahren kann die Frequenzbelastung reduzieren und die Effizienz auf der Frequenz vorallem bei hohem Verkehrsaufkommen erhöhen. Eine Anwendung dieses Verfahrens setzt allerdings ein hohes Maß an Kenntnis und Erfahrung voraus.

Die Krux an der Sache ist die Vorgabe, dass "ausreichenden Gewissheit" bestehen muss, dass die Piste frei sein muss, sobald die Start- oder Landefreigabe ihre Wirkung entfacht. Der Ausdruck "ausreichende Gewisseheit" bietet natürlich einen großen Interpretaionsspielraum. Empfehlenswert ist es im Sinne der Sicherheit, die in der Flugsicherheit trotz allem an oberster Stelle steht, für das eigene Mindset das Wort "ausreichend" möglichst zu Streichen und das Verfahren nur anzuwenden, wenn "Sicherheit" besteht, dass die entsprechenden Bedingungen zum nötigen Zeitpunkt erfüllt sind.

Startfreigabe

Die Startfreigabe muss nicht zurückgehalten werden, bis die vorgeschriebene Staffelung hergestellt ist Situation (A).: DabeiOhne mussdas jedochin ausreichenddiesem GewissheitArtikel bestehen,beschriebene dassverfahren darf ich zu diesem Zeitpunkt keine Startfreigabe erteilen, da GRÜN das Bahnende noch nicht überflogen hat und die erforderlichePiste Pistenstaffelungdaher noch belegt ist. Jetzt kommt aber die Erwägung der "ausreichenden Sicherheit" ins Spiel. Als Lotse kann ich damit zum Zeitpunkt bestehender Situation A die Startfreigabe erteilen, wenn ich "ausreichende Gewissheit" darüber habe, dass GRÜN bereits das Bahnende überflogen haben wird und die Startbahn frei sein wird, anwenn demBLAU das folgende Luftfahrzeug seinenden Startlauf beginntbeginnt. Diese Situation ist dann bildlich in Situation (B). dargestellt.

ATD_nichtzurückhalten Start V2.png

Im Beispiel wurde nur der Fall einer Startfreigabe hinter einem Startvorgang beschrieben. Das Verfahren darf aber auch für eine Startfreigabe hinter einer Landung angewendet werden. In diesem Fall muss der Lotse "ausreichende Gewissheit" haben, dass der vorher gelandete Pilot mit "ausreichender Sicherheit" die Piste verlassen hat, wenn der startenden Pilot den Startlauf beginnt. In dieser Konstellation ist "ausreichende Sicherheit" selten zu erreichen, da das Tempo des Abrollens und ein eventuelles Anhalten des Piloten, bevor er den CAT1 Holdingpoint überrollt hat, schwer vorherzusagen sind.

Dieses Verfahren kann auch unter reduzierter Pistenstaffelung (RRS) angewendet werden. Wirbelschleppen- und/oder Radarstaffelung müssen trotzdem eingehalten werden, sofern erforderlich.

Landefreigabe

Situation (A): Ohne das in diesem Artikel beschriebene Verfahren wäre eine Startfreigabe nicht möglich, da die Piste noch durch das landende Flugzeug GRÜN blockiert ist. Als Lotse kann ich jedoch bei Anwendung des "Nicht-Zurückhaltens einer Landefreigabe" die Landung freigeben, wenn ich "ausreichende Gewissheit" darüber habe, dass GRÜN bereits die Piste verlassen haben wird und die Startbahn somit frei sein wird, wenn BLAU die Landebahnschwelle überfliegt. In Situation (B) ist das vorher beschriebene eingetreten und das Verfahren wurde korrekt angewendet. Aus den unter "Startfreigabe" genannten Gründne ist es allerdings schwer beim Verlassen eines Flugzeuges das Tempo vorherzusagen und somit "ausreichende Gewissheit" zu erreichen.

ATD_nichtzurückhalten_landung V2.png

Das Verfahren kann auch verwendet werden, wenn vor dem landenen Verkehr ein Abflug stattfindet. Ist dieser abgehoben, so kann relativ gut mit "ausreichender Sicheheit" vorhergesagt werden, ob die Piste frei sein wird, wenn der Anflug die Pistenschwelle überfliegt. In diesem Fall darf dann also die Landefreigabe schon gegeben werden, bevor der Abflug das Bahnende überflogen hat, sofern beim Überfliegen der Bahnschwelle des Anflugs die Piste frei sein wird.

Dieses Verfahren kann auch unter reduzierter Pistenstaffelung (RRS) angewendet werden. Wirbelschleppen- und/oder Radarstaffelung müssen trotzdem eingehalten werden, wenn es erforderlich ist.

ATD_nichtzurückhalten Start V2.png

Landefreigabe

Die Landefreigabe muss nicht zurückgehalten werden, bis die vorgeschriebene Staffelung hergestellt ist Situation (A). Dabei muss jedoch ausreichend Gewissheit bestehen, dass das vorrausfliegende Luftfahrzeug die Piste zum Zeitpunkt verlassen haben muss, an dem das folgende Luftfahrzeug die Pistenschwelle überfliegt Situation (B). Ein Luftfahrzeug darf nicht zur Landung freigegeben werden, bevor nicht das vorher landendes Luftfahrzeug die Pistenschwelle überflogen hat.

Dieses Verfahren kann auch unter reduzierter Pistenstaffelung (RRS) angewendet werden. Wirbelschleppen- und/oder Radarstaffelung müssen trotzdem eingehalten werden, wenn es erforderlich ist.

ATD_NichtZurückhalteneinerFreigabeLandevorgang.png

Phraseologie

BeispieleAn fürder VerkehrsinformationenPhraseologie fürändert gelandetensich Verkehr,nichts überim dahinterVergleich landenenzur Verkehr:

"normalen" Start-undLandefreigabe.
StationPhraseologie
ATCCFG987, traffic Airbus A320 on 2 miles final, landing behind you.
ATCCFG987, vacate at the end, traffic B738 on short final, landing behind you.

Beispiele fürEine Verkehrsinformation fürist nachfliegendenbei VerkehrAnwendung zurdes Landung,Verfahrens übernicht gelandetenvorgeschrieben. oderWie startendenimmer Verkehrkann aber eine Verkehrsinformation zu einem besseren Situationsbewustsein auf derPiloten- gleichenund Piste:Lotsenseite beitragen.

StationPhraseologie
ATCDLH123, preceding traffic just about to vacate, wind 160 degrees 8 knots, runway 23L cleared to land.
ATCDLH123, preceding traffic passing half runway, will vacate soon, wind 160 degrees at 14 knots, runway 23L cleared to land.
ATCDLH123, preceding traffic vacating at the end, wind 160 degrees 8 knots, runway 23L cleared to land.
ATCDLH123, traffic in the landing roll to vacate via L7, wind 160 degrees 8 knots, runway 23L cleared to land.
ATCDLH123, traffic C172 in the low-approach, wind 160 degrees 8 knots, runway 23L cleared to land.
ATCDLH123, traffic landing A319 passing L5, wind 160 degrees 8 knots, runway 23L cleared to land.
ATCDLH123, preceding traffic just landing, wind 160 degrees 8 knots, runway 23L cleared to land.

Beispiele für Verkehrsinformation für startenden Verkehr, über vorher gestartenden Verkehr auf der gleichen Piste:

StationPhraseologie
ATCDLH123, Traffic B737 just airborne on DODEN SID, wind 320 degrees 10 knots, runway 23L cleared for take-off.
ATCDLH123, Traffic BE200 airborne proceding on runway heading, wind 160 degrees 5 knots, runway 23L cleared for take-off.