Allgemeines
Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Nicht für navigatorische Zwecke geeignet!
Im folgenden finden sich Auszüge aus AIP Germany GEN 3.4.
Sprache
Der Flugfunk-Sprechfunkverkehr ist in englischer Sprache oder in der Sprache, die normalerweise von der Bodenfunkstelle verwendet wird, durchzuführen. Vorzugsweise ist in Deutschland die englische Sprache zu verwenden. Die deutsche Sprache kann verwendet werden, wenn die betreffende Frequenz dafür zugelassen ist.
Verfahrensweise im Sprechfunkverkehr
Standard-Sprechgruppen sind in allen Situationen zu verwenden, für die solche festgelegt wurden. Nur im Fall, dass Standard-Sprechgruppen einer beabsichtigten Übermittlung nicht dienlich sind, ist normale Ausdrucksweise zu verwenden.
Außer aus Sicherheitsgründen darf keine Übermittlung an ein Luftfahrzeug während des Starts, während des letzten Teils des Endanflugs oder während des Ausrollens nach der Landung erfolgen.
Redewendungen wie SOFORT / IMMEDIATELY oder BESCHLEUNIGEN SIE / EXPEDITE werden von der Flugverkehrskontrolle nur angewendet, wenn dies unumgänglich ist. Ist eine unmittelbare Ausführung aus Gründen der sicheren Flugdurchführung nicht möglich, ist der Anweisung – soweit möglich – zu folgen und die Flugverkehrskontrolle entsprechend zu unterrichten.
Abkürzungen im Sprechfunkverkehr sind nicht zulässig. Das gilt nicht für im Flugverkehr gebräuchliche Abkürzungen (z. B. ATC, FIR, IFR, RVR, VFR, VMC, VOR), für die Q-Gruppen (z.B. QNH, QFE, QDM).
Das Rufzeichen ist am Beginn der Meldung zu übermitteln. Eine direkte Antwort auf eine Meldung kann durch das Rufzeichen beendet werden.
Herstellen der Sprechverbindung
Beim Herstellen der Sprechfunkverbindung sind stets vollständige Rufzeichen zu verwenden. Beim Herstellen der Verbindung haben Luftfahrzeuge ihren Anruf mit der Bezeichnung der anzusprechenden Funkstelle zu beginnen, gefolgt von der Bezeichnung rufenden Funkstelle.
Bei der Antwort auf die obigen Anrufe ist das Rufzeichen der rufenden Funkstelle, gefolgt vom Rufzeichen der antwortenden Funkstelle, zu verwenden, was als Aufforderung zur Fortsetzung der Übermittlung durch die rufende Funkstelle zu verstehen ist. Für die Übergabe des Sprechfunkverkehrs innerhalb einer Flugverkehrsdienststelle kann das Rufzeichen der Flugverkehrsdienststelle ausgelassen werden.
Wird bei einem Anruf das Rufzeichen der rufenden Funkstelle nicht verstanden, ist die Sprechgruppe WIEDERHOLEN SIE IHR RUFZEICHEN / SAY AGAIN YOUR CALL SIGN zu verwenden.
Übergabe des Sprechfunkverkehrs
Bei jedem Frequenzwechsel hat der Luftfahrzeugführer auf einem Flug nach Instrumentenflugregeln die derzeitige Flughöhe und bei Steig-bzw. Sinkflug zusätzlich die freigegebene Flughöhe anzugeben. Bei einem Wechsel von der Anflugkontrolle zur Flugplatzkontrolle entfällt die Angabe der Flughöhe. Bei Anflügen zu Flughäfen mit Parallelpistensystem ist neben dem Rufzeichen des Luftfahrzeugs die Bezeichnung der angeflogenen Piste zu nennen.
Wird eine Sprechfunkverbindung mit einer Luftfunkstelle von einer Flugverkehrsdienststelle an eine andere übergeben, so ist der Luftfunkstelle das Rufzeichen der zu rufenden Flugverkehrsdienststelle und die Funkfrequenz, die zu schalten ist, mitzuteilen.
D-EABC, RUFEN SIE LANGEN INFORMATION (Frequenz/Kanal).
D-EABC, CONTACT LANGEN INFORMATION (frequency/channel).
D-EABC MONITOR LANGEN TOWER *AUF* 119.900
D-EABC MONITOR LANGEN TOWER *ON* 119.900
D-EABC STAND BY FÜR LANGEN TOWER *AUF* 119.900
D-EABC STAND BY FOR LANGEN TOWER *ON* 119.900
Hinweis: Ein Luftfahrzeug kann angewiesen werden:
a) mit dem Ausdruck STANDBY auf eine Frequenz zu wechseln und dort auf die baldige Kontaktaufnahme durch die Flugverkehrsdienste zu warten,
b) mit dem Ausdruck MONITOR auf eine Frequenz zu wechseln, auf der Informationen durch Flugrundfunksendungen verbreitet
werden (z.B. ATIS).
Bestätigen von Meldungen
Der Empfang von Meldungen ist zu bestätigen, soweit nicht nachfolgend eine Ausnahme zugelassen wird.
Eine Luftfunkstelle hat den Empfang einer Meldung durch das Übermitteln des eigenen Rufzeichens und ggf. der Redewendung
VERSTANDEN / ROGER zu bestätigen.
Wenn von einer Flugverkehrsdienststelle die Bestätigung des Empfangs an ein Luftfahrzeug übermittelt wird, muss die Bestätigung das Rufzeichen des Luftfahrzeugs, falls erforderlich gefolgt vom Rufzeichen dieser Flugverkehrsdienststelle, umfassen.
Die Flugzeugbesatzung hat dem Fluglotsen die sicherheitsrelevanten Teile von Flugverkehrskontrollfreigaben und Anweisungen,
die im Sprechfunkverkehr übermittelt werden, zu wiederholen. Die folgenden Punkte sind stets zu wiederholen:
a) Streckenfreigaben der Flugverkehrskontrolle, a) ATC route clearances;
b) Freigaben und Anweisungen für das Aufrollen und Landen auf, den Start von, das Anhalten vor, das Kreuzen von, das Rollen und
Zurückrollen auf Pisten,
c) Betriebspiste, Höhenmessereinstellungen, SSR Codes, neu zugeteilte Funkkanäle, Anweisungen zur Flughöhe, Kurs- und
Geschwindigkeitsanweisungen und
d) Übergangsflächen, unabhängig davon, ob diese von einem Lotsen übermittelt wurden oder in ATIS-Aussendungen enthalten
sind.
Andere Freigaben oder Anweisungen, einschließlich konditioneller Freigaben und Rollanweisungen, sind zu wiederholen oder
auf eine Weise zu bestätigen, aus der ersichtlich wird, dass sie verstanden wurden und eingehalten werden.
Berichtigungen und Wiederholungen
Wenn bei der Übermittlung ein Fehler unterlaufen ist, ist die Redewendung BERICHTIGUNG / CORRECTION zu verwenden, die letzte richtige Sprechgruppe oder Redewendung zu wiederholen und anschließend der richtige Wortlaut zu übermitteln.
Falls die empfangende Funkstelle Zweifel an der Richtigkeit der empfangenen Mitteilung hat, ist eine Wiederholung entweder ins gesamt oder von Teilen anzufordern.
Falls die vollständige Wiederholung einer Meldung erforderlich ist, ist die Redewendung WIEDERHOLSEN SIE / SAY AGAIN zu verwenden.
Überprüfung von Funkanlagen
Testübermittlungen müssen in folgender Form erfolgen:
a) Kennung der gerufenen Funkstelle;
b) Kennung der rufenden Funkstelle;
c) die Wörter RADIO CHECK;
d) die verwendete Frequenz.
Die Antwort auf eine Testübermittlung muss in folgender Form erfolgen:
a) Kennung der Funkstelle, die den Funktest anfordert;
b) Kennung der antwortenden Funkstelle;
c) Angaben zur Verständlichkeit der Funkstelle, die den Funktest anfordert.
Die Verständlichkeit des Funktests ist anhand der folgenden Skala zu bewerten:
1 = unverständlich = unreadable
2 = zeitweise verständlich = readable now and then
3 = schwer verständlich = readable but with difficulty
4 = verständlich = readable
5 = sehr gut verständlich = perfectly readable
Rufzeichen von Bodenfunkstellen (ATC)
Das Rufzeichen einer Bodenfunkstelle setzt sich zusammen aus der Ortsbezeichnung oder dem Namen der Bodenfunkstelle und
einer der nachfolgend aufgeführten Funktionsbezeichnungen:
Für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs in englischer Sprache:
a) CONTROL Bezirkskontrolle ohne Radar / area control service without radar
b) APPROACH An- und Abflugkontrolle ohne Radar / arrival and departure control service
without radar
c) RADAR Flugverkehrskontrolle mit Radar / air traffic control service with radar
d) DEPARTURE Abflugkontrolle mit Radar / departure control service with radar
e) ARRIVAL Anflugkontrolle mit Radar / arrival control service with radar
f) DIRECTOR Endanflugkontrolle mit Radar / control service on final approach with radar
g) PRECISION Endanflugkontrolle mit Präzisionsradar / control service on final approach with
precision radar
h) TOWER Flugplatzkontrolle / aerodrome control service
i) GROUND Flugverkehrskontrolle auf dem Rollfeld / air traffic control on the manoeuvring area
j) DELIVERY Übermittlung von Streckenfreigaben / transmission of en-route clearances
k) INFORMATION Fluginformationsdienst durch die DFS/ flight information service by DFS
l) APRON Bewegungslenkung auf dem Vorfeld durch den Flughafenunternehmer / aircraft guidance on the apron by the airport operator
m) INFO Flugplatzinformationen durch den Flugleiter an unkontrollierten Flugplätzen ohne AFIS-Anbieter / aerodrome flight information provided by aerodrome operations management (Flugleiter) at uncontrolled aerodromes without AFIS provider
n) INFORMATION Flugplatz-Fluginformationsdienst an unkontrollierten Flugplätzen mit AFIS-Anbieter / aerodrome flight information service at uncontrolled aerodromes with an AFIS provider
Für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs in deutscher Sprache:
a) TURM Flugplatzkontrolle / aerodrome control service
b) ROLLKONTROLLE Flugverkehrskontrolle auf dem Rollfeld / air traffic control on the manoeuvring area
c) VORFELD Bewegungslenkung auf dem Vorfeld durch den Flughafenunternehmer / aircraft guidance on the apron by the
airport operator
Rufzeichen von Luftfunkstellen (z.B. Flugzeuge)
Rufzeichen von Luftfunkstellen müssen einem der folgenden Typen entsprechen:
Typ a): die Zeichen des Eintragungszeichens des Luftfahrzeugs;
oder
Typ b): die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung des Luftfahrzeugbetreibers, gefolgt von den letzten vier Zeichen des Eintragungszeichens des Luftfahrzeugs;
oder
Typ c): die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung des Luftfahrzeugbetreibers, gefolgt von der Flugnummer.
Abgekürzte Rufzeichen
Die Rufzeichen von Luftfahrzeugen im Sprechfunkverkehr ausgenommen Rufzeichen vom Typ c), können wie folgt abgekürzt werden:
Typ a): das erste Zeichen des Eintragungszeichens und mindestens die zwei letzten Zeichen des Rufzeichens;
Typ b): die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung des Luftfahrzeugbetreibers und mindestens die zwei letzten Zeichen des Rufzeichens;
Typ c): kein abgekürztes Rufzeichen.
Rufzeichen |
Typ a) |
Typ b) |
Typ c) |
Vollständig |
DENOW | CONDOR ABUC | WALTER 666 |
Abgekürzt |
DOW oder DNOW |
CONDOR UC oder CONDOR BUC |
keine Kurzform |
Abgekürzte Rufzeichen im Sprechfunkverkehr gemäß Nummer dürfen nur verwendet werden, nachdem ein Funkkontakt erfolgreich hergestellt wurde und eine Verwechslung unwahrscheinlich ist. Ein Luftfahrzeug darf sein abgekürztes Rufzeichen erst verwenden, nachdem es die Bodenfunkstelle bereits verwendet hat.
Luftfahrzeugführer haben bei der Aufnahme der Funkverbindung mit der Flugverkehrskontrolle sowie nach jedem Frequenz-/Kanalwechsel ihrem Rufzeichen die folgenden Zusätze anzufügen:
a) Bei Luftfahrzeugen der Wirbelschleppenkategorie HEAVY das Wort HEAVY, sowie bei Luftfahrzeugen des Typs Airbus A380 (A388) das Wort SUPER;
b) bei Luftfahrzeugen ohne die vorgeschriebene Flächennavigationsausrüstung den Zusatz NON RNAV;
c) Bei Luftfahrzeugen mit Vorrangbehandlung, gemäß den Bestimmungen des BMVI, den Zusatz GOVERNMENT FLIGHT bzw. PREFERENCE FLIGHT;
d) Luftfahrzeugführer von Formationsflügen das Wort FORMATION oder FLIGHT.
Übermittlung von Buchstaben
Im Sprechfunkverkehr ist für das Buchstabieren von Eigennamen, Abkürzungen und Wörtern, deren Schreibung unklar ist, das
Buchstabieralphabet aus nachfolgender Tabelle zu verwenden:
Buchstabe |
Schlüsselwort |
Ungefähre Aussprache (Betonung unterstrichen) |
A |
Alfa |
AL FA |
B |
Bravo |
BRA WO |
C |
Charlie |
TSCHAHR LI / SCHAHR LI |
D |
Delta |
DEL TA |
E |
Echo |
ECK O |
F |
Foxtrot |
FOX TROT |
G |
Golf |
GOLF |
H |
Hotel |
HO TELL |
I |
India |
IN DIA |
J |
Juliett |
DSCHU LJETT |
K |
Kilo |
KI LO |
L |
Lima |
LI MA |
M |
Mike |
MAIK |
N |
November |
NO WEMM BA |
O |
Oscar |
OSS KA |
P |
Papa |
PA PA |
Q |
Quebec |
KI BECK |
R |
Romeo |
ROH MIO |
S |
Sierra |
SI ER RA |
T |
Tango |
TÄN GO |
U |
Uniform |
JU NIFORM / U NIFORM |
V |
Victor |
WIK TOR |
W |
Whiskey |
WISS KI |
X |
X-Ray |
EX RE |
Y |
Yankee |
JÄN KI |
Z |
Zulu |
ZU LU |
Zur Unterscheidung von Pisten sind folgende Bezeichnungen zu verwenden:
L: LINKS / LEFT
R: RECHTS / RIGHT
C: CENTER
Übermittlung von Ziffern
Ziffern oder Zeichen sind wie folgt zu übermitteln.
Ziffer oder Zeichen |
Aussprache DE |
Aussprache EN |
0 |
null |
SI-RO |
1 |
ein(s) |
WOAN |
2 |
zwo |
TUH |
3 |
drei |
TRI |
4 |
vier |
FOHR |
5 |
fünf |
FEIF |
6 |
sechs |
SIX |
7 |
sieben |
SEW-en |
8 |
acht |
ÄIT |
9 |
neun |
NEIN-er |
10 |
zehn |
TEN |
11 |
elf |
IH-LE-WEN |
12 |
zwölf |
TWELF |
Hundert |
hundert |
HAN-red |
Tausend |
tausend |
TAU-SÄND |
. |
Komma |
DES-SI-MEL |
, |
Komma |
DES-SI-MEL |
/ |
Schrägstrich |
DEIÄGONEL |
Alle Zahlen, die bei der Übermittlung von Luftfahrzeug-Rufzeichen, Steuerkursen, Pisten, Windrichtung und Geschwindigkeit verwendet werden, sind durch getrennte Aussprache jeder einzelnen Ziffer zu übermitteln.
Werte von Flugflächen sind durch die getrennte Aussprache jeder einzelnen Ziffer zu übermitteln, außer bei Werten, die aus ganzen Hundertern bestehen.
Die Höhenmessereinstellung ist durch die getrennte Aussprache jeder einzelnen Ziffer zu übermitteln, außer bei einer Einstellung von
1.000 hPa, die als EIN TAUSEND / ONE THOUSAND zu übermitteln ist.
Alle Zahlen, die bei der Übermittlung von Transpondercodes verwendet werden, sind durch getrennte Aussprache jeder einzelnen Ziffer zu übermitteln, außer dass Transpondercodes, die aus ganzen Tausendern bestehen, zu übermitteln sind, indem die Ziffer in der Tausenderzahl ausgesprochen und das Wort TAUSEND / THOUSAND hinzugefügt wird.
Alle Zahlen, die zur Übermittlung anderer als der oben genannten Informationen verwendet werden, sind durch die getrennte Aussprache jeder einzelnen Ziffer zu übermitteln, außer dass alle Zahlen, die ganze Hunderter und ganze Tausender beinhalten, zu übermitteln sind, indem jede einzelne Ziffer in der Zahl der Hunderter oder Tausender ausgesprochen und jeweils das Wort HUNDERT / HUNDRED oder TAUSEND / THOUSAND hinzugefügt wird Kombinationen von Tausendern und ganzen Hundertern sind zu übermitteln, indem jede einzelne Ziffer in der Zahl der Tausender ausgesprochen und das Wort TAUSEND / THOUSAND hinzugefügt wird, danach die Zahl der Hunderter, gefolgt von dem Wort HUNDERT / HUNDRED.
Bei der Übermittlung von Informationen über die Richtung zu einem Objekt oder zu Verkehr nach Uhrzeigerstellung ist die Information durch Aussprache der Ziffern zusammen, z. B. ZEHN UHR / TEN O'CLOCK, ELF UHR / ELEVEN O'CLOCK, zu übermitteln.
Beträgt der VHF-Sprechfunkkanalabstand 25 kHz oder 8.33 kHz, sind im Sprechfunkverkehr drei Stellen nach dem Komma zu sprechen. Ist die zweite und dritte Ziffer nach dem Komma eine Null, genügt das Sprechen der ersten Ziffer nach dem Komma.
Beispiele:
118.000 EINS EINS ACHT KOMMA NULL
118.000 ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO
118.005 EINS EINS ACHT KOMMA NULL NULL FÜNF
118.005 ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO ZERO FIVE
118.010 EINS EINS ACHT KOMMA NULL EINS NULL
118.010 ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO ONE ZERO
118.025 EINS EINS ACHT KOMMA NULL ZWO FÜNF
118.025 ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO TWO FIVE
118.050 EINS EINS ACHT KOMMA NULL FÜNF NULL
118.050 ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO FIVE ZERO
118.100 EINS EINS ACHT KOMMA EINS
Übermittlung von Sichtwerten
Die Werte für Flugsicht, Bodensicht und Pistensichtweite sind wie folgt zu übermitteln:
1. in Metern bei einer Sicht von weniger als 5 km;
2. in Kilometern bei einer Sicht von 5 km oder mehr, aber weniger
als 10 km;
3. als eine Sicht von 10 Kilometern bei einer Sicht von 10 km oder mehr.
Redewendungen
EN |
DE |
Meaning |
AFFIRM |
POSITIV |
Yes |
APPROVED |
GENEHMIGT |
Permission for proposed action granted |
BREAK BREAK | TRENNUNG TRENNUNG |
I hereby indicate the separation between messages transmitted to different aircraft in a very busy environment |
CLEARED |
FREI |
Authorised to proceed under the conditions specified |
CONFIRM |
BESTÄTIGEN SIE |
I request verification of (clearance, instruction, action, information |
CONTACT |
RUFEN SIE |
Establish communications with . . . |
CORRECT |
KORREKT |
True or Accurate |
CORRECTION |
BERICHTIGUNG |
An error has been made in this transmission (or message indicated). The correct version is . . . |
DISREGARD |
IGNORIEREN SIE |
Ignore |
NEGATIVE | NEGATIV |
No / Permission not granted / Not capable |
RECLEARED |
FREIGABEÄNDERUNG |
A change has been made to your last clearance and this new clearance supersedes your previous clearance or part thereof |
REPORT |
MELDEN SIE |
Pass me the following information |
REQUEST |
ERBITTE |
I would like to know/I wish to obtain |
ROGER |
VERSTANDEN |
I have received all of your last transmission. Note: Under no circumstances to be used in reply to a question requiring READ BACK or a direct answer in the affirmative (AFFIRM) or negative sense (NEGATIVE). |
SAY AGAIN |
WIEDERHOLEN SIE |
Repeat all, or the following part, of your last transmission |
STANDBY |
STANDBY |
Wait and I will call you Note: The caller would normally reestablish contact if the delay is lengthy. STANDBY is not an approval or denial. |
UNABLE |
NICHT MÖGLICH |
I cannot comply with your request, instruction or clearance Note: UNABLE is normally followed by a reason |
WILCO |
WILCO |
I understand your message and will comply with it |