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Parallelbahnbetrieb | EDDL und EDDK

Aufgrund des geringen Abstandes sind die Bahnen in Düsseldorf und Köln in Bezug auf Staffelung als eine Bahn zu betrachten. In Köln liegen die Bahnen mit 1150m weiter auseinander, jedoch gelten für beide Flughäfen ähnliche Betriebsanordnungen.
Die Behandlung als eine Bahn bedeutet, dass zu jederzeit nur ein Flieger eine der beiden Bahnen benutzen darf. 
Davon ausgenommen sind Roll-, Line-up-Anweisungen und Freigaben zum Überqueren der Parallelbahn.

In Düsseldorf kann beispielsweise bei anfliegendem Verkehr auf die Bahn 23R, bis zu einem Endanflug von ca. 3NM eine Startfreigabe auf der Bahn 23L gefahrlos erteilt werden (sofern der abfliegende Verkehr den Lineup bereits vollzogen hat). Je nach Anfluggeschwindigkeit können diese 3NM auch unterschritten werden, es muss jedoch jederzeit die Pistenstaffelung gewährleistet sein. Dies bedeutet, dass ein zuvor startendes Flugzeug entweder das Pistenende überflogen oder eine Kurve eingeleitet haben muss, bevor das landende Flugzeug auf der Parallelbahn die Schwelle überfliegt. Die gleichzeitige Nutzung beider Bahnen, z.B. für einen Start nach Norden und einen Start nach Süden, ist unabhängig von Flugzeugtyp oder Flugregel niemals möglich!

In Köln ist dies 1:1 auf die Parallelbahnen anzuwenden.

Im Falle eines Fehlanfluges muss zwischen zwei IFR Flügen ebenso die Radarstaffelung gewährleistet sein. Gerade in Düsseldorf bedarf es, durch die Nähe der beiden Pisten, hierzu aktives Handeln des Tower Lotsen, welcher potentielle Konflikte separieren und mit dem Approach Lotsen koordinieren muss.

 

Nicht Zurückhalten einer Start bzw. Landefreigabe

Da die parallelen Pisten in Düsseldorf und Köln wie oben beschrieben bezüglich der Staffelung als eine Piste gelten, kann das Verfahren “Nicht Zurückhalten einer Start- bzw. Landefreigabe" angewandt werden.

 

Wirbelschleppenstaffelung

Da die Bahnen in Düsseldorf weniger als 760m auseinander liegen, muss die Wirbelschleppenstaffelung sichergestellt werden.

In Köln liegen die Bahnen mit 1150m weit genug auseinander, sodass die Wirbelschleppenstaffelung nicht sichergestellt werden muss. Dies ermöglicht anfliegendem IFR-Verkehr VFR-Verkehr zu überholen. Jedoch muss wie oben beschrieben die Pistenstaffelung eingehalten werden.