Kreuzende Pisten
Viele Flughäfen haben kreuzende Pisten um entweder vorherrschende Wetterbedingungen auszugleichen oder durch Platzmangel trotzdem die Effizienz zu erhöhen. In Deutschland sind vor allem Hamburg und Köln für ihre sich kreuzenden Bahnen bekannt.
Wie immer gibt es auch hier Regeln und Vorschriften welche bei der Benutzung der beiden Bahnen zusammen berücksichtigt werden müssen.
Im Folgenden werden wir alle möglichen Kombinationen für die Nutzung der Pisten durchgehen.
Abflug - Abflug
Bei zwei Abflügen auf sich kreuzenden Pisten darf das zweite Luftfahrzeug den Startlauf erst beginnen, wenn eine der folgende Bedingungen gegeben ist:
Das andere Luftfahrzeug startet und
- hat abgehoben und eine Kurve eingeleitet, die eine Staffelungsunterschreitung ausschließt
oder - hat die Kreuzung überquert.
Anflug - Abflug
Anders sieht es aus wenn wir einen vorausfliegenden Anflug haben, dann darf das zweite Luftfahrzeug auf der kreuzenden Piste den Startlauf erst beginnen, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:
Das andere Luftfahrzeug landet und
- hat die Piste verlassen
oder - ist angewiesen worden, vor der Kreuzung zu halten, und hat den Landelauf beendet
oder - hat die Kreuzung überquert.
Abflug - Anflug
Bei einem abfliegenden Luftfahrzeug gefolgt von einem anfliegenden Luftfahrzeug auf der kreuzenden Piste, darf das folgende Luftfahrzeug den Anfang der Piste erst überfliegen, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist::
Das andere Luftfahrzeug startet und
- hat abgehoben und eine Kurve eingeleitet, die eine Staffelungsunterschreitung ausschließt
oder - hat die Kreuzung überquert.
Anflug - Anflug
Als letzte Möglichkeit haben wir ein landendes Luftfahrzeug gefolgt von einem ebenfalls landenden Luftfahrzeug auf der kreuzenden Piste. Das folgende Luftfahrzeug darf den Anfang der Piste erst überfliegen, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:
Das andere Luftfahrzeug landet und
- hat die Piste verlassen
oder - ist angewiesen worden, vor der Kreuzung zu halten, und hat den Landelauf beendet
oder - hat die Kreuzung überquert.
Gleichzeitige Benutzung kreuzender Pisten
Die gleichzeitige Benutzung von kreuzenden Pisten darf nur für zwei landende Luftfahrzeuge unter folgenden Bedingungen genehmigt werden:
- Eine der sich kreuzenden Bahnen hat eine Distanz zwischen Schwelle und Kreuzung von mindestens 2200 Meter verfügbar
- Auf dieser Piste landet ein Luftfahrzeug mit einem einem maximalen Abfluggewicht bis zu 2000 kg.
Außerdem müssen alle weiteren Bedingungen erfüllt sein:
- VMC
- Die Bremswirkung wird nicht negativ beeinträchtigt.
- Beide Luftfahrzeuge sind über die gleichzeitig stattfindenden Landungen informiert worden.
- Das Luftfahrzeug welches auf der Piste mit den 2200m landet wurde angewiesen, vor der Kreuzung zu halten.