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Ausschluss aus der Ausbildung

Ein Ausschluss aus der Ausbildung kann aus den folgenden Gründen erfolgen:

  • Unentschuldigtes Fehlen zu einem der Termine in den Modulen 1, 3, oder 4
  • Unzureichende Korrektur falsch beantworteter Fragen in einem durchgefallenen Onlinetest in Moodle
  • Zweimaliges Nichtbestehen eines Onlinetests in Moodle
  • Dreimaliges unvorbereitetes Erscheinen zu einem der Module 3 oder 4
  • Zweimaliges Nichtbestehen des VATEUD S1 Tests

In einem solchen Fall wird der Zugang zu Moodle entzogen, der bisherige Fortschritt abgeschlossener Tests geht verloren (die Tests müssen wiederholt werden) und der Platz bzw. die Plätze auf der Warteliste werden gelöscht.

Von der Ausbildung ausgeschlossene Teilnehmer können jederzeit erneut mit der Ausbildung beginnen, eine Sperrfrist gibt es nicht. Dazu müssen sie sich erneut für die Warteliste zu Modul 1 anmelden und die Ausbildung von vorne beginnen.