Radarstaffelung
Übersicht
Radarstaffelung (engl. Radar separation) beschreibt einen horizontalen und vertikalen Mindestabstand, welchen zwischen zwei Luftfahrzeugen, die sich in der Luft befinden, bestehen muss.
Da die Sicherheit das höchste Gut in der Luftfahrt ist, muss stets darauf geachtet werden, dass die Staffelung zu jeder Zeit gegeben ist.
Die Radarstaffelung ist dann gewährleistet, wenn zwei Flugzeuge entweder den horizontalen oder den vertikalen Mindestabstand besitzen (oder natürlich sowohl vertikal als auch horizontal den benötigten Abstand haben).
Wenn zwei Flugzeuge weder den benötigten horizontalen noch den benötigten vertikalen Abstand besitzen, redet man von einer Staffelungsunterschreitung (STU, engl. loss of separation). Eine lotsenverschuldete Staffelungsunterschreitung führt in einer Prüfung grundsätzlich zum Nichtbestehen.
Radarstaffelung wird überall dort angewandt, wo der Flugsicherung ein Radargerät zur Überprüfung der Abstände zur Verfügung steht. In Deutschland ist dies überall im Approach und Center der Fall. Daher wird auch in ganz Deutschland die Radarstaffelung genutzt. Auch die Towerlotsen an den internationalen Verkehrsflughäfen (EDDx) haben alle einen Radarbildschirm zur Staffelung, daher muss im Towerbereich ebenso bei An- und Abflügen Radarstaffelung sichergestellt sein.
Für den Tower-Bereich gibt es einen eigenen Guide, in dem die korrekte Anwendung der Staffelung noch einmal explizit erläutert wird.
Staffelungsverpflichtung
Ob zwei Flieger überhaupt per Radarstaffelung gestaffelt werden müssen, hängt vom jeweiligen Luftraum und von der Flugregel ab.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht zur Staffelungsverpflichtung:
Anders ausgedrückt besteht eine Radarstaffelungsverpflichtung zwischen:
- (allen Flügen in Luftraum A und B - existiert in Deutschland nicht)
- IFR zu IFR in Luftraum C, D und E
- IFR zu VFR (und andersrum) in Luftraum C
- Sonder-VFR zu IFR in der Kontrollzone
Vertikale Staffelung
Zwischen zwei staffelungspflichtigen Luftfahrzeugen muss folgende Vertikalstaffelung angewandt werden:
Höhenband | vertikale Staffelung | Anmerkung |
FL410 - UNL | 2000 FT | |
FL290 - FL410 | 2000 FT | unter CVSM (Ausnahmefall) |
1000 FT | unter RVSM (Regelfall) | |
GND - FL245 | 1000 FT |
Diese Regelung gilt sowohl für Flugzeuge, welche auf Flughöhen (engl. altitudes) als auch auf Flugflächen (engl. flight levels) fliegen. Wichtige weiterführende Informationen dazu finden sich im entsprechenden Altimetrie-Artikel.
Im Endanflug darf keine vertikale Staffelung angewandt werden. Hier gilt ausschließlich die horizontale Staffelung.
Horizontale Staffelung
Zwischen zwei staffelungspflichtigen Luftfahrzeugen muss folgende Horizontalstaffelung angewandt werden:
Höhenband | horizontale Staffelung | Anmerkungen |
|
FL245 - UNL | 5NM | ||
GND - FL245 | 3NM | ||
Endanflug innerhalb 10 NM |
2,5 NM |
Nur wenn durch die SOPs genehmigt |
Die horizontale Staffelung wird dabei immer per direkter Linie von Target-Mitte zu Target-Mitte gemessen.
Formationsflüge müssen dabei mit jeweils 1 NM mehr als dem geforderten Mindestabstand zu anderem Verkehr gestaffelt werden. Zwei Formationsflüge müssen zueinander mit jeweils 2 NM mehr als dem gefordertem Mindestabstand zueinander gestaffelt werden.
Sofern die geforderte Wirbelschleppenstaffelung höher ist als die oben genannten Werte, ist diese vorrangig anzuwenden, sodass immer der größere Wert gilt.